Montag, 4. Januar 2021

Neue Kennzeichnungsmittel ab dem 15. Januar 2021 für Rinderhalter im Freistaat Sachsen

EU-Ausschreibung zur Bereitstellung und Lieferung von Ohrmarken einschließlich Ohrmarkenzangen zur amtlichen Kennzeichnung von Rindern im Freistaat Sachsen für den Zeitraum vom 15.01.2021 bis zum 14.01.2025

Der sächsische Landeskontrollverband e.V. war in Anlehnung an seine Beauftragung durch das Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) in der Pflicht, eine EU-Ausschreibung zur Bereitstellung und Lieferung von Ohrmarken einschließlich Ohrmarkenzangen durchzuführen.

Ab dem 15. Januar 2021 können Rinderhalter im Freistaat Sachsen daher Kennzeichnungsmittel und dazugehöriger Nachkennzeichnung einschließlich Ohrmarkenzangen in den nachfolgenden Produktversionen erhalten:

  • Erst-Kennzeichnung der Kälber in beiden Ohren ohne Funktion zur Entnahme einer Gewebeprobe (Ohrmarkenpaar)
  • Erst-Kennzeichnung der Kälber in beiden Ohren incl. einer Funktion zur Entnahme einer Gewebeprobe (Ohrmarkenpaar)
  • Erst-Kennzeichnung der Kälber in beiden Ohren incl. zwei Funktionen zur Entnahme einer Gewebeprobe (Ohrmarkenpaar)
  • Erst-Kennzeichnung der Kälber in beiden Ohren incl. einer Funktion zur Entnahme einer Gewebeprobe und zusätzlichen Transponder zur elektronischen Kennzeichnung (Ohrmarkenpaar)
  • Nummerierte Gewebeohrmarken (Rundlinge) incl. einer Funktion zur Entnahme einer Gewebeprobe (Stück)
  • Ersatzkennzeichnung der Rinder bestehend aus Einzelohrmarken ohne Funktion zur Entnahme einer Gewebeprobe oder Transponder-Einzelohrmarken (Stück)

Hinweis:

Nachkennzeichnungen – ausgenommen von visuellen Transponderohrmarken - können über das Meldeprogramm der HIT-Datenbank unter https://www.hi-tier.de/ oder die Regionalstelle HIT des LKV Sachsens erfolgen. Nachkennzeichnungen von visuellen Transponderohrmarken können einzig über die Regionalstelle HIT des LKV Sachsens ausgelöst werden.