AGB

Als Regionalstelle für das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) ist der Sächsische Landeskontrollverband e.V. (LKV) für §§ 19 b), 19 c), 19 d) und 24 d) der Verordnung zum Schutze gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (ViehVerkV) vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) als beauftragte Stelle benannt worden. In seiner Funktion als Regionalstelle HIT ist der LKV mit der Kennzeichnung und Registrierung aller Rinder, Schafe und Ziegen sowie Schweine in Sachsen beauftragt und ist damit Bindeglied zwischen Tierhalter und der nationalen Datenbank HIT. Unter anderem ist der LKV als Dienstleister des SMS in Konsequenz mit der Betreuung von Ohrmarkenbestellungen für Rind, Schwein und Schaf/Ziege beauftragt.

Da die Regionalstelle HIT keinen Ohrmarkenhandel im klassischen Sinn betreibt, sondern amtliche Kennzeichnungsmedien nur an registrierte Tierhalter ausgibt, werden alle rechtlichen Belange im Allgemeinen nach dem gültigen Rechtsrahmen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen sowie im Speziellen gemäß der Satzung des LKV, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Chemnitz am 04.07.2016, geregelt.

Für Kunden mit Zahlungsverzug, die keine LKV-Mitglieder sind, besteht die Möglichkeit der Bestellung von Ohrmarken gegen Vorkasse direkt am Geschäftssitz des LKV zu den üblichen Geschäftszeiten.