Häufig gestellte Fragen

Meine Adresse stimmt nicht. Wie ändere ich meine Adresse?

Bitte wenden Sie sich zur Änderung Ihrer Adresse schriftlich an die Regionalstelle. Dies können Sie formlos per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe Ihrer HIT-Registriernummer nach ViehVerkV und Ihrer vollständigen neuen Adresse erledigen.

Der LKV Sachsen ist für den Freistaat Sachsen als die alleinberechtigte adressdatenführende Stelle vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) beauftragt. Aus diesem Grund können Sie die Adresse nicht selbständig ändern.

Kontakt: 

Regionalstelle HIT
August-Bebel-Str. 6
09577 Niederwiesa/OT Lichtenwalde

Fax: (037206) 87-231
E-Mail: infoline@rizu.de

HIT-PIN vergessen?

Haben Sie Probleme bei der Anmeldung/Registrierung, so überprüfen Sie bitte zunächst die Ihnen von der Regionalstelle für das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (im folgenden HIT genannt) zugesandten Registrierungsdaten.

Fehlerquellen sind oftmals, dass die PIN grundsätzlich falsch eingegeben wurde oder evtl. zu wenige oder zu viele Zeichen eingegeben wurden.

Sollte Ihre HIT-PIN abhandengekommen oder abgelaufen sein, dann wenden Sie sich bitte an die Regionalstelle des LKV Sachsens:

Kontakt: Regionalstelle HIT
(037206) 87-126

Sehr gern können Sie auch das „Bestellformular PIN für den Zugang zur HIT bzw. ZID“ unter https://www.lkvsachsen.de/hit-ohrmarken/infos/ nutzen.

Ohrmarken-Bedarfsberechnung. Wie berechnet sich mein Jahresbedarf an Rinderohrmarken?

Die Berechnung des Jahresbedarfes an Rinderohrmarken erfolgt direkt in der HIT-Datenbank. Bei der Ohrmarken-Bedarfsberechnung wird für die Ermittlung des Bruttobedarfs die Anzahl der weiblichen Rinder ab 24 Monate zu einem Stichtag (i.d.R. zum Zeitpunkt der Bestellung) herangezogen und mit dem Faktor 1,3 multipliziert. Der Faktor berücksichtigt dabei mögliche Bestandsaufstockungen oder Mehrlingsgeburten.

Der Nettobedarf resultiert aus dem Bruttowert abzüglich der nicht verbrauchten Ohrmarken des letzten Jahres. Dieser Restbestand aus dem vorherigen Jahr setzt sich zusammen aus der
Zuteilung GE + Zuteilung IM + Zuteilung allg.  -  Verbrauch GE  - Verbrauch IM, und kann auch negativ sein (d.h. es wurde mehr verbraucht als geliefert). Damit ist auch ein negativer Nettobedarf möglich und ergibt dann einen Sinn, wenn man sich alle Betriebsstätten zu einem Unternehmen anzeigen lässt und von "floatenden" Ohrmarken ausgeht. 

Die Anzahl der Geburten und Importe zum Stichtagdatum (z.B. 01.04.2003) errechnet sich aus den Geburts- und Importmeldungen des abgelaufenen Jahres (in diesem Beispiel: 02.04.2002-01.04.2003). 

In dem betrachteten Zeitraum werden für die Berechnung des Verbrauchs nur die Summen an LOM-Serien ermittelt, d.h. eine exakte Zuordnung der zugeteilten Serien zu der Anzahl der Geburts- und Importmeldungen in dem Betrachtungszeitraum ist nicht möglich.

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